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Laut Prof. Popp sind die Prüfer dazu verpflichtet, innerhalt 8 Tagen einen neuen Prüfungstermin anzubieten, wenn mehr Leute zu einer Prüfung kommen als es Prüfungsplätze gibt!
Wisst ihr darüber was???
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leider nicht, war aber auch in der vo als sie das gesagt hat!
grad jetzt, wenn ich mir die a&m beispielsweise anschau wär das aber event. relevant!
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Hallo,
also ein einklagbares "gesetz" ist das sicher nicht, es steht sowas explizit nicht mal in der satzung der uni, im ug2002 sowieso nicht. wenn dann handelt es sich um eine inoffizielle dienstanweisung, die allenfalls durch entzug des lehrauftrages im folgesemester "geahndet" werden könnte ... normalerweise sitzt hier aber der (nicht prüfende) prof am wesentlich längeren hebel, denn irgendeinen grund (kongresse, sonstige lven, forschungsverpflichtungen,...) lässt sich praktisch immer finden, wenn jemand nicht mehr als z.B. drei mal 150 leute pro jahr prüfen will ... außerdem lassen sich nicht für jedes fach x-beliebig und kurzfristig neue lehrende finden, somit ist auch die spl/uni drauf angewiesen, dass die profs freiwillig kooperieren; als studi hat man genau gar keine chance, eine prüfung zu erzwingen, der einzige fall wo ich das jemals gehört hab, der ging für den studi denkbar schlecht aus: diplomprüfungstermin (auf der pharmazie) mit rechtsanwalt erzwungen und vom professor (welcher seinen urlaub abbrechen musste) dann auf ein glattes nicht genügend geprüft ... da dann besser freundlich nachfragen und geduld haben.
pet