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lohnsteuerpflichtiges einkommen
#1
Hallo?

Weiß jemand von euch ob Familien und Studienbeihilfe zum lohnsteuerpflichtigen Einkommen zählen?

Vielen Dank
lg
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#2
Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens werden außerdem folgende Einkünfte NICHT berücksichtigt:

* Einkünfte aus einem Zeitraum, vor oder nach dem Anspruch auf Familienbeihilfe besteht
* Lehrlingsentschädigungen
* Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse
* einkommensteuerfreie Bezüge (z.B. Studienbeihilfe, Weiterbildungsgeld)
* das 13. und 14. Monatsgehalt.

hab ich von http://www.akwien.at/online/familienbeih...ml#E115178

lg
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