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Prüfung versäumen
#1
Hätte da mal eine Frage!

Wenn ich mich für eine Prüfung anmelde und nicht hingehen kann, zählt das dann trotzdem als Antritt oder verlier ich nur die gesetzten Punkte und werd eventuell für den nächsten Termin gesperrt?

mfg
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#2
also ich denk schon, dass du die punkte verlierst.. weiß ich aber nicht genau.. aber auf jeden fall bist dan ngesperrt..
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#3
ja du verlierst die punkte
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#4
ja das is mir klar, dass ich die punkte verlier, aber zählt das trotzdem als antritt zur prüfung?
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#5
ja es zählt trotzdem als antritt...
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#6
also is besser, du gehst hin udn schreibst ne 5 Wink
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#7
ja genau hätt ich auch gesagt, weil dann hat man schon die erfahrung gemacht wie die prüfung so ausschaut und der prof so fragt ^^
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#8
also ich würd auf keinen fall hingehen und prüfung schreiben wenn du nix kannst bzw. weisst fix einen 5er zu kassieren.

Bei mir hat es mit bis jetzt immer mit einem kurzen höflichen Email an den prof geklappt!

Würd dir raten dich einfach per mail abzumelden und zu entschuldigen.
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#9
(28.02.2010, 17:55)bibia schrieb: also ich würd auf keinen fall hingehen und prüfung schreiben wenn du nix kannst bzw. weisst fix einen 5er zu kassieren.

Bei mir hat es mit bis jetzt immer mit einem kurzen höflichen Email an den prof geklappt!

Würd dir raten dich einfach per mail abzumelden und zu entschuldigen.

Es steht bei allen Terminen eine Abmeldefrist im System. Abmeldungen per Mail außerhalb dieser Frist müssen keinesfalls als Entschuldigung anerkannt werden. Außerdem bleibt dabei dann die Anmeldung im System aufrecht und verhindert die Anmeldung zu einem weiteren Termin.
Lt. Prüfungsordnung ist ein Studierender verpflichtet sich spätestens 2 Tage vor einer Prüfung abzumelden wenn er nicht antreten kann.
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#10
passt, danke! wollt nur wissen ob das dann als antritt gilt! bis jetzt hab ich mich eh immer noch rechtzeitig abgemeldet ;-)

thx!
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#11
Ist man dann nur für das Fach beim nächsten Prüfungstermin gesperrt?
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#12
Man ist nur für das eine Fach gesperrt, wie lange entscheidet glaube ich der Prüfer.
Lg
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