Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bachelorarbeit
Vielen Dank für diese Info!

Ich habe die Satzung in der Zwischenzeit gelesen.

Nun habe ich trotzallem noch Fragen:

Ich habe mich für das Seminar "Wissenschaftliches Schreiben- Bachelorarbeit, 10ECTS - für Bachelorstudierende Ernährungswissenschaften Version 2013" angemeldet.
Die Abmeldefrist endet jedoch am 31.07.
Wenn meine Bachelorarbeit bis zum 30.09 benotet wird und diese Note an die SSS weitergeleitet wird besteht für mich folglich kein Problem (?), wenn aber die Benotung nicht rechtzeitig erfolgt, wie kann ich mich dann abmelden, wenn dies laut univis UNBEDINGT erforderlich ist, die Abmeldefrist über univis aber schon vorbei ist? Ich kann in diesem Sinn keinen direkten Einfluss auf die Dauer der Benotung ausüben.

Und wenn dieser Fall eintritt, dass bis zum 30.09 keine Benotung erfolgt, muss ich für das anstehende WS den ÖH - Beitrag einzahlen, anschließend Studiengebühren zahlen - da es sich um das 9.Semester handeln würde in meinem Fall - und mich im Wintersemester für das Seminar anmelden, richtig?

Beste Grüße
Paul
Zitieren
(14.07.2016, 18:51)PaulB schrieb: Vielen Dank für diese Info!

Ich habe die Satzung in der Zwischenzeit gelesen.

Nun habe ich trotzallem noch Fragen:

Ich habe mich für das Seminar "Wissenschaftliches Schreiben- Bachelorarbeit, 10ECTS - für Bachelorstudierende Ernährungswissenschaften Version 2013" angemeldet.
Die Abmeldefrist endet jedoch am 31.07.
Wenn meine Bachelorarbeit bis zum 30.09 benotet wird und diese Note an die SSS weitergeleitet wird besteht für mich folglich kein Problem (?), wenn aber die Benotung nicht rechtzeitig erfolgt, wie kann ich mich dann abmelden, wenn dies laut univis UNBEDINGT erforderlich ist, die Abmeldefrist über univis aber schon vorbei ist? Ich kann in diesem Sinn keinen direkten Einfluss auf die Dauer der Benotung ausüben.

Und wenn dieser Fall eintritt, dass bis zum 30.09 keine Benotung erfolgt, muss ich für das anstehende WS den ÖH - Beitrag einzahlen, anschließend Studiengebühren zahlen - da es sich um das 9.Semester handeln würde in meinem Fall - und mich im Wintersemester für das Seminar anmelden, richtig?

Beste Grüße
Paul

Mit dem/der Betreuer(in) zeitgerecht vor dem 31.7. vereinbaren, bis wann die Abgabe der Arbeit erforderlich ist, damit die Beurteilung innerhalb der Frist möglich ist und demnach die Fertigstellung einplanen oder nötigenfalls bis zum 31.7. abmelden und für das WS anmelden, falls eine Fertigstellung bis zum vereinbarten Abgabedatum nicht möglich ist.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
05Bell Bachelorarbeit zu vergeben CGF 0 1.971 31.05.2017, 08:28
Letzter Beitrag: CGF
05Bell Bachelorarbeit zu vergeben CGF 1 2.424 09.11.2016, 10:28
Letzter Beitrag: CGF
  Bachelorarbeit welche Professoren? hallöchen 1 1.713 08.04.2016, 14:07
Letzter Beitrag: kevin1
  Praktikum od. Bachelorarbeit zu vergeben npc 0 1.463 07.04.2016, 13:13
Letzter Beitrag: npc
23Pencil Bachelorarbeit zu vergeben CGF 1 3.187 17.03.2016, 09:30
Letzter Beitrag: CGF

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste