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wiederholung von übungen
#1
hallo!

wie oft darf man eigentlich eine übung wiederholen?

dh. wenn ichs beim 1. mal nicht geschafft hab, darf man sie dann 2 mal oder 3 mal wiederholen?

bei vorlesungsprüfungnen ist es ja so, dass wenn man sie beim 1. antritt nicht geschafft hat 2 mal schriftlich wiederholen darf und das 3 mal wiederholen ist kommissionell. also darf man die prüfung 4 mal machen.

aber wie sieht das bei übungen aus?
danke, lg
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#2
Ist genau so.
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#3
nein. übungen darfst du nur 2 oder 3 x wiederholen.
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#4
du darfst prüfungen zu vorlesungen 3x normal machen und der 4. antritt ist kommissionel.
bei übungen darfst du 3x wiederholen
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#5
dh. also jetzt genau, wenn man die übung beim 1. antritt nicht geschafft hat, darf man sie also 3 mal noch machen.

oder zählt der 1. antritt dazu?

lg
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#6
Vielleicht findest du hier was: http://studienpraeses.univie.ac.at/filea...200111.pdf
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#7
Du darfst die Übungen insgesamt 3x machen. Dann kommt die kommissionelle.
Also insgesamt 4x.
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