10.10.2008, 20:25
Werd versuchen mich an alles zu erinnern:
Wenn man ein 1.Diplomprüfungszeugnis hat, ist es einem jetzt nicht verboten weiter Prüfungen aus dem 2. Abschnitt zu machen so lange man die fehlende(n) Prüfung(en) nicht nachgeholt hat- es sollte aber so schnell wie möglich passieren.
Wer noch kein Zeugnis für den ersten Abschnitt hat muss zuerst die fehlenden Stunden nachholen und darf dann erst wieder Prüfungen aus dem 2. Abschnitt machen. Bisher gemachte Prüfungen werden nicht aberkannt.
Es gibt eine Liste mit äquivalenten Fächern zu Bakk und Diplomvorlesungen die dafür angerechnet werden. Diese gelten aber auch als normaler Prüfungsantritt, auch wenn die VO-Nr. eine andere ist!
Die SPL hat einen eigenen Bereich im Forum (falls noch nicht aufgefallen) in dem zukünftig wichtige Dinge gepostet werden. Bitte ab und zu reinschauen (Zitat Wagner).
Es gab noch einige kleinere Fragen und ich hab sicher was vergessen aber das waren die wichtigsten Punkte.
Wenn man ein 1.Diplomprüfungszeugnis hat, ist es einem jetzt nicht verboten weiter Prüfungen aus dem 2. Abschnitt zu machen so lange man die fehlende(n) Prüfung(en) nicht nachgeholt hat- es sollte aber so schnell wie möglich passieren.
Wer noch kein Zeugnis für den ersten Abschnitt hat muss zuerst die fehlenden Stunden nachholen und darf dann erst wieder Prüfungen aus dem 2. Abschnitt machen. Bisher gemachte Prüfungen werden nicht aberkannt.
Es gibt eine Liste mit äquivalenten Fächern zu Bakk und Diplomvorlesungen die dafür angerechnet werden. Diese gelten aber auch als normaler Prüfungsantritt, auch wenn die VO-Nr. eine andere ist!
Die SPL hat einen eigenen Bereich im Forum (falls noch nicht aufgefallen) in dem zukünftig wichtige Dinge gepostet werden. Bitte ab und zu reinschauen (Zitat Wagner).
Es gab noch einige kleinere Fragen und ich hab sicher was vergessen aber das waren die wichtigsten Punkte.

