FAQ Übersicht

Prüfungen

Wieviele Prüfungsantritte habe ich insgesamt?

Sowohl die Modul-Prüfungen der Studieneingangsphase (StEOP) als auch die weiteren Prüfungen im Laufe des Studiums (zu den nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen) dürfen insgesamt maximal dreimal wiederholt werden, wobei die dritte und letztmögliche Prüfungswiederholung (also der vierte Antritt) in Form einer kommissionellen Prüfung durchzuführen ist, zu der man sich zumindest zwei Wochen vorher persönlich über das StudienServiceCenter (SSC) anmelden muss. Der Prüfungsmodus ist dabei üblicherweise ident zu den vorhergehenden Antritten (derzeit also häufig MultipleChoice). Bei Vorliegen bestimmter Umstände (z.B. Krankheit, körperliche oder psychische Beeinträchtigung) kann ggf. eine abweichende Prüfungsmethode beantragt werden.

Ein negatives Abschneiden bei der dritten Wiederholung einer Prüfung führt zum dauerhaften Verlust der Studienzulassung für das jeweilige Studium (sowie allenfalls auch bei einem parallel betriebenen weiteren Studium, falls dieselbe Prüfung in dessen Curriculum verpflichtend vorgeschrieben ist).

Achtung: Die früher geltende Sonderregelung, gemäß der es bei den Modulprüfungen zur StEOP möglich war, das Studium im Falle einer negativen Beurteilung bei der letztmöglichen Wiederholung nach einer Wartezeit von zwei Semestern allenfalls erneut wieder aufzunehmen, ist mit der UG-Novelle per WiSe 2022 abgeschafft worden. Ausnahmen gibt es hier nur noch für jene Studierenden, die bereits früher aufgrund einer negativ beurteilten StEOP vom Studium ausgeschlossen worden sind.

Für die allerletzte Prüfung im Studium gibt es seit dem Wintersemester 2022 eine Sonderregelung, entsprechend der eine zusätzliche (vierte) Wiederholung für eben diese letzte Prüfung vor Studienabschluss erlaubt wird. Zu beachten ist dabei, dass bereits zum Zeitpunkt der 3. Wiederholung tatsächlich alle übrigen im Curriculum vorgesehenen Leistungen vollständig erfüllt sind, damit im Falle einer negativen Beurteilung dieser dann die neue "Härtefallregelung" zum Tragen kommt.

Verfasser: StRV Ernährungswissenschaften
Letzte Änderung: 2022-12-29 23:51


Ist es sinnvoll, sämtliche für das erste Semester vorgesehene Prüfungen, sofort zu absolvieren?

Das Wichtigste ist, die StEOP-Prüfungen positiv abzuschließen!

Erst wenn du alle StEOP-Prüfungen positiv absolviert hast, kannst du dich zu den weiteren Prüfungen des ersten Semesters anmelden; ein Antritt zu Prüfungen außerhalb der StEOP ohne komplett abgeschlossene StEOP ist nicht möglich, das gilt ohne Ausnahme für alle Pflicht- und Wahlfächer.

Erfahrungsgemäß sind die meisten StudentInnen mit den StEOP-Prüfungen mehr als ausgelastet. Daher ist es sehr sinnvoll, sich anfangs voll auf die StEOP zu focussieren und beim Lernen das Schwergewicht jedenfalls auf die Module 1 und 2 zu legen. Letztlich hängt die Einteilung auch stark von den persönlichen Zeitressourcen und gegebenenfalls auch von den spezifischen Vorkenntnissen in den einzelnen Fächern ab.

Wir empfehlen die Prüfungen zu den anderen für das erste Semester vorgeschlagenen Lehrveranstaltungen auch so bald wie möglich (nach Abschluss der StEOP) zu absolvieren; daher ist es sinnvoll, sich am Semesteranfang zumindest um die entsprechenden Lernunterlagen zu kümmern.

Verfasser: StRV Ernährungswissenschaften
Letzte Änderung: 2022-08-01 19:25


Muss ich für eine Vorlesung angemeldet gewesen sein, um die entsprechende Prüfung absolvieren zu dürfen?

Grundsätzlich nein!

Auch, wenn Du nicht zur Vorlesung angemeldet (gewesen) bist, darfst du dich für die entsprechende Prüfung anmelden!

Es ist jedoch insofern sinnvoll, auf U:SPACE für die Lehrveranstaltung angemeldet zu sein, als du dadurch auch automatisch Zugang zur Lernplattform Moodle bekommst, auf der oftmals von den ProfessorInnen für die jeweilige Vorlesung relevante Unterlagen online bereitgestellt werden.

Hinweis: Wenn Du dich im ersten Semester zu Vorlesungen (abgesehen von den STEOP VOs) anmeldest, kann es sein, dass dir die Statusmeldung "Voraussetzung noch nicht erfüllt" angezeigt wird; das kommt daher, dass aus formalen Gründen eine Anmeldung zu den weiteren Lehrveranstaltungen des ersten Semesters erst nach positivem Abschluss der STEOP möglich ist; ein Besuch der betreffenden Vorlesungen (Botanik, Biostatistik, Wissenschaftliches Arbeiten) ist selbstverständlich trotzdem möglich.

Verfasser: StRV Ernährungswissenschaften
Letzte Änderung: 2023-01-01 22:12


Wie funktioniert die Prüfungseinsicht?

Grundsätzlich haben Studierende das Recht, innerhalb von 6 Monaten ab Bekanntgabe der Noten Einsicht in die Beurteilungsunterlagen bzw. Prüfungsprotokolle zu nehmen.

Bei größeren Prüfungen wird zu dem Zweck von den Lehrenden oft ein allgemeiner Termin zur Einsichtnahme auf Moodle bzw. per Mail bekanntgegeben. Diese Sammel-Einsichtnahme findet bei uns meistens im Sensorik-Labor (auf Ebene 5, Spange F, Raum 2F549) statt. Falls eine Teilnahme beim allgemeinen Einsichtnahmetermin nicht möglich ist oder sich z.B. erst später Unklarheiten oder weitere Fragen ergeben, so muss seitens der Lehrenden auch individuell nach Vereinbarung Einsicht gewährt werden. Dafür ist es empfehlenswert, ein kurzes E-Mail (von der Studierenden-Adresse aus) an die betreffende Lehrperson zu schreiben und entsprechend Bedarf an einem Einsichtnahmetermin zu äußern.

Studierende haben prinzipiell auch das Recht Prüfungsunterlagen zu vervielfältigen (Kopie, Foto); davon ausgenommen sind allerdings die - bei uns sehr häufig anzutreffenden - Multiple Choice (MC-) Prüfungsfragen bzw. die dazugehörigen  Antwortbögen. Sollten sich bei der "elektronischen Einsichtnahme" im Sensoriklabor (Betrachtung eingescannter Unterlagen am Monitor) Fragen auftun, die nur durch Heranziehung der Original-Unterlagen (Papier) geklärt werden können, so haben Studierende auch das Recht, die physischen Unterlagen nochmals durchzusehen.

Verfasser: StRV Ernährungswissenschaften
Letzte Änderung: 2023-03-08 18:05


Wie funktioniert der "neue" StRV-Skriptenpool?

Der Artikel wird zur Zeit überarbeitet und kann leider nicht angezeigt werden.

Verfasser: StRV Ernährungswissenschaften
Letzte Änderung: 2023-03-08 18:15


Allgemeine Fragen

Eignet sich das EW-Studium als Ausbildung zur Ernährungsberater*in?

Kurze Antwort: Nein bzw. zumindest nicht ohne Zusatzausbildung.

Längere Antwort: Für sich allein eignet sich das Studium der Ernährungswissenschaften weder auf Bachelor- noch auf Masterlevel als Ausbildung zur Ernährungsberater*in.

Einerseits liegen die inhaltlichen Schwerpunkte des Studiums nicht im Bereich der Beratung, verschiedene für die Beratungspraxis relevante Aspekte fehlen oder werden nur in einem (in Releation zum Gesamtstudium) geringen Umfang angeboten, der Fokus liegt vielmehr bei naturwissenschaftlichen Fragestellungen. Andererseits verhindert auch die berufsrechtliche Situation in Österreich (MTD-Gesetz) formal die Beratung von kranken oder krankheitsgefährdeten Personen durch Ernährungswissenschafter*innen.

Allerdings gibt es seit einigen Jahren eine Option zur Weiterbildung, den Bachelorlehrgang "Angewandte Ernährungsmedizin" an der FH St.Pölten, welcher es EW-Absolvent*innen (kostenpflichtig und mit begrenzter Anzahl von Plätzen) prinzipiell ermöglicht, sich für die Beratung relevante Zusatzkenntnisse in einem einjährigen Aufbaulehrgang anzueignen; diese Ausbildung eröffnet somit Berufsfelder im Bereich der Diätologie.

Soweit der klare Berufswunsch Diätolog*in bzw. Ernährungsberater*in bereits vor Studienbeginn feststeht, ist es im Regelfall anzuraten, direkt das grundständige Bachelor-Studium Diätologie an einem der 5 Standorte in Österreich zu beginnen, da dies deutlich rascher zu gewünschten Abschluss führt.

Verfasser: StRV Ernährungswissenschaften
Letzte Änderung: 2023-01-01 22:49


Wann werden die FAQ vollständig sein?

Unser FAQ-Bereich ist "work-in-progress".

Im Zuge der technischen Umstellung unserer WebSite im Sommer 2022 und Übersiedelung auf einen neuen Server konnten die alten FAQ-Daten nicht 1:1 übernommen werden. Wir pflegen die Inhalte nun sukzessive neu ein, wenn sich Zeit dafür ergibt. Somit gibt es keinen fixen Termin zur Fertigstellung, sondern wir ergänzen die relevanten Fragen und Antworten entsprechend den praktischen Bedürfnissen aus dem Beratungsalltag.

Wenn dir bestimmte - aus deiner Sicht wichtige - Infos fehlen, dann kannst du uns gern einen entsprechenden Hinweis zukommen lassen. Wir werden uns dann bemühen, solche konkret angefragten Inhalte bevorzugt in der FAQ-Sammlung zu ergänzen.

Verfasser: StRV Ernährungswissenschaften
Letzte Änderung: 2023-01-04 20:01


Soziales

Wo bekomme ich Infos zu Beihilfen, Stipendien, ... ?

Fragen rund um Beihilfen (Studienbeihilfe, Familienbeihilfe,...), Stipendien, Unterhalt, Arbeitsrecht und Studieren mit Kind sowie Versicherungen werden zum Beispiel vom Referat für Sozialpolitik der ÖH Bundevertretung kompetent beantwortet.

Beratungszeiten:
Montag von 10:00 - 13:00
Dienstag von 10:00 - 13:00
Donnerstag von 15:30 - 18:30
Ort: Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien, 4. Stock
Email: sozial@oeh.ac.at
Telefon: +43 (0)1 3108880-43 (oder -40)
WWW: https://www.oeh.ac.at/soziales

Auch das Sozialreferat der ÖH Uni Wien bietet entsprechende Beratung an.

Beratungszeiten:
Montag - Freitag von 9:00 -13:00  sowie
Montag - Donnerstag auch von 14:00 - 16:00 Uhr
Ort: Unicampus (AAKH), Spitalgasse 2 / Hof 1, 1090 Wien
Email:  sozialreferat@oeh.univie.ac.at
Telefon: +43 (0)1 4277-19553  oder ..-19554
WWW: https://oeh.univie.ac.at/referate/soziales

Bei den Infobroschüren-Downloads der ÖH Bundesvertretung findest du unter anderem die aktuelle Sozialbroschüre, welche alle grundlegenden Fragen zu Beihilfen, Stipendien, Krankenversicherung, etc. übersichtlich beantwortet:
Link: https://www.oeh.ac.at/downloads/

Verfasser: StRV Ernährungswissenschaften
Letzte Änderung: 2022-12-29 23:52


Skriptenpool

Wie funktioniert der Zugriff auf den Skriptenpool?

Der Artikel wird zur Zeit überarbeitet und kann leider nicht angezeigt werden.

Verfasser: StRV Ernährungswissenschaften
Letzte Änderung: 2023-01-04 20:32