Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
konsumentenschutz
#1
vielleicht weiß das jemand.
a) H kauf gebrauchtes Motorrad-Unfall-Verletzung. Kann er den Händler haftbar machen?
Ich würde sagen nein, weil es sich ja um ein gebrauchtes Motorrad handelt.

b) H kauft neues auto-Unfall-Verletzung-fährt in parkendes Auto. Wer haftet?
Hier gilt das Produkthaftungsgesetz oder?

Bei a) bin ich mir total unsicher, hoff mir kann jemand weiterhelfen!!
Zitieren
#2
Hallo bin gerade auch beim ausarbeiten dieses Beispiels!

Ich glaube mal folgendes, bin mir aber auch ned sicher:

a) Gewährleistung bei offenem oder verstecktem Mangel

b) Er haftet selber, Schaden durch Eigenverschulden. Man zahlt den angerichteten Schaden (zB Versicherung (Haft-Pflicht) bei Autounfall zahlt Krankenhausaufenthalt.

Hoffe, das passt so,
lg
topsi
Zitieren
#3
Hätte gesagt
Produkthaftungsgesetz gilt bei beiden wenn durch das fehlerhafte Produkt der Schaden entstanden ist, kann vom Hersteller, Importeur oder Händler Ersatz verlangt werden. Haftung gilt auch für Folgeschäden.

nicht Produkthaftung: Entstehung von Mangel an der Ware, oder Schäden die aus Folge von Mangel entstehen -> Schadensersatzrecht

Bei Sachschaden trägt der Geschädigte einen Selbstbehalt

Produkthaftung gilt für alle fehlerhaften Produkte die vor dem 1.7.1988 in Verkehr gebracht wurden
Zitieren
#4
Aber gilt das Produkhaftungsgesetzt bei gebrauchten Produkten??
Zitieren
#5
Anwendungsbereich des Gesetzes ist das Inverkehrbringen und Ausstellen von neuen und gebrauchten Produkten, das selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt.

jedes Produkt das in Verkehr gebracht wurde
Zitieren
#6
zebra schrieb:vielleicht weiß das jemand.
a) H kauf gebrauchtes Motorrad-Unfall-Verletzung. Kann er den Händler haftbar machen?
Ich würde sagen nein, weil es sich ja um ein gebrauchtes Motorrad handelt.

b) H kauft neues auto-Unfall-Verletzung-fährt in parkendes Auto. Wer haftet?
Hier gilt das Produkthaftungsgesetz oder?

Bei a) bin ich mir total unsicher, hoff mir kann jemand weiterhelfen!!
Ich würde folgendes meinen:
ad a) Ich denke, so wie die Angabe ist, ist es sehr diffus. Es kommt drauf an, wann der Kauf war. Denn bei gebrauchten Autos gilt seitens des Händlers 6 Monate Gewährleistung (dürfte hierfür eine Sonderregelung sein). Das wird wohl bei Motorrädern ähnlich sein. Weiters muß der Unfall auf einen Defekt/Fehler beim Motorrad zurückzuführen sein und der muß eindeutig nachweisbar sein. Dann stellt sich die Frage, ob es unter Produkthaftung oder Gewährleistung fällt. Für ersteres ist der Händler nur dann haftbar, wenn er Importeur in den EU-Raum ist. Sonst haftet der Produzent dafür.
Weiters stellt sich die Frage, in welchem Zustand das Kfz beim Verkauf war. Gab es offensichtliche Mängel am gebrauchten Motorrad? Waren diese dem Händler/Kunden bekannt?

ad b) hier braucht der H höchstes eine gute Haftpflichtversicherung.Wink Im Ernst, die Angabe ist dermaßen schwammig, dass es viele sein kann. Nur, wenn der Unfall ausschließlich auf einen Materialfehler zurückzuführen ist, dann kann der Produzent zur Rechenschaft gezogen werden und es handelt sich um Produkthaftung.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  konsumentenschutz noten! NaNu 12 4.802 15.02.2012, 11:20
Letzter Beitrag: a1052972
  Konsumentenschutz, WICHTIG!!! curly sue 74 25.083 05.04.2011, 13:38
Letzter Beitrag: mary
  Konsumentenschutz sonjaL 9 4.613 23.06.2010, 16:56
Letzter Beitrag: tini38
  konsumentenschutz noten leila10 1 2.606 26.05.2010, 12:47
Letzter Beitrag: strupperl
  konsumentenschutz-wo und wann leila10 3 2.911 09.05.2010, 20:02
Letzter Beitrag: claudsch_89

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste