(18.08.2011, 09:41)Tanja_1 schrieb: hmm .. also einerseits gibts die berufsreifeprüfung.. falls er schon ne lehre oder so hat.. ansonsten weiß ich leider nur von deutschland (meien schwester wohnt in deutschland), dass man dort nach einer gewissen zeit an berufserfahrung sich in diesem gebiet an der uni weiterbilden darf (also studieren darf)
das geht in deutschland nur mit meisterbrief auf dem selbem oder einem ähnlichen gebiet.
berufserfahrung kannst du 100 jahre haben - studieren darfst du trotzdem nicht.
und wieso hat er keine zeit für abendmatura ? kenne zig leute, die das obwohl sie vollzeit beschäftigt waren, locker hingekriegt haben.

