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Zivildienst während des Studiums gestattet?
#4
(19.12.2011, 15:49)Maniator schrieb: ok, aber muss ich dann einen bestimmten Leistungsnachweis erbringen oda wie sieht das aus?
Leistungsnachweis wofür?
Für ein etwaiges Stipendium oder Kinderbeihilfe? Zumindest für die Kinderbeihilfe brauchst in diesem Zeitraum keinen Leistungsnachweis erbringen, da du eigentlich "Vollzeit-Zivi" bist. Du bekommst auch die Kinderbeihilfe 1 Jahr länger bei Absolvierung des Zivildienstes oder Bundesheeres.

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RE: Zivildienst während des Studiums gestattet? - von Matthias - 21.12.2011, 08:00

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