16.12.2008, 20:15
mikka schrieb:bei der garantie kommts drauf an was im garantieschein steht - gewährleistung ist immer gleich - 6monate ohne beweis dannach umkehr der beweislastGewährleistung hast du 24 Monate seitens des Gesetzes. Die 6 Monate haben nur was mit der Beweislast zu tun, nicht aber mit der Gewährleistungsdauer.

