17.12.2008, 07:15
kitty schrieb:Garantie ist freiwillig und Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.Bitte da die Sachen nicht durcheinander bringen!
Bei der Gewährleistung muss der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufes schon bestanden haben.
Wenn du Garantie hast: Schaden kommt nach dem Kauf zustande.
lg kitty
Gewährleistung hast du immer, 24 Monate bei beweg. Sachen - um genau zu sein. Nur, wenn der Schaden innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, geht man davon aus, dass der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat, außer der Verkäufer kann beweisen, dass dies nicht der Fall war/ist. Das ist aber für die Gewährleistungsfolgen belanglos! Denn diese 6 Mon. Frist gilt nur für die Beweislast. Normal muß der Geschädigte beweisen, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt. Innerhalb der ersten 6 Mon. gilt jedoch die Beweislastumkehr, also der Verkäufer muß seine Unschuld beweisen.
Ein etwaiger Schaden muß bei der Gewährleistung niemals zum Kaufzeitpunkt schon besstanden haben, damit diese schlagend wird!

