17.12.2008, 16:33
zebra schrieb:vielleicht weiß das jemand.Ich würde folgendes meinen:
a) H kauf gebrauchtes Motorrad-Unfall-Verletzung. Kann er den Händler haftbar machen?
Ich würde sagen nein, weil es sich ja um ein gebrauchtes Motorrad handelt.
b) H kauft neues auto-Unfall-Verletzung-fährt in parkendes Auto. Wer haftet?
Hier gilt das Produkthaftungsgesetz oder?
Bei a) bin ich mir total unsicher, hoff mir kann jemand weiterhelfen!!
ad a) Ich denke, so wie die Angabe ist, ist es sehr diffus. Es kommt drauf an, wann der Kauf war. Denn bei gebrauchten Autos gilt seitens des Händlers 6 Monate Gewährleistung (dürfte hierfür eine Sonderregelung sein). Das wird wohl bei Motorrädern ähnlich sein. Weiters muß der Unfall auf einen Defekt/Fehler beim Motorrad zurückzuführen sein und der muß eindeutig nachweisbar sein. Dann stellt sich die Frage, ob es unter Produkthaftung oder Gewährleistung fällt. Für ersteres ist der Händler nur dann haftbar, wenn er Importeur in den EU-Raum ist. Sonst haftet der Produzent dafür.
Weiters stellt sich die Frage, in welchem Zustand das Kfz beim Verkauf war. Gab es offensichtliche Mängel am gebrauchten Motorrad? Waren diese dem Händler/Kunden bekannt?
ad b) hier braucht der H höchstes eine gute Haftpflichtversicherung.
Im Ernst, die Angabe ist dermaßen schwammig, dass es viele sein kann. Nur, wenn der Unfall ausschließlich auf einen Materialfehler zurückzuführen ist, dann kann der Produzent zur Rechenschaft gezogen werden und es handelt sich um Produkthaftung.

