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Bestätigung für ein Pflichtpraktikum
#7
orkalady schrieb:ist der für jeden studierenden speziell ausgestellt oder ein allgemeiner zettel - denn dann könnte man ihn ja kopieren?
Wofür braucht ihr vom IfEW so eine Bestätigung, dass man ein Pflichtpraktikum absolvieren muß? Glaubt euch der Arbeitgeber das nicht? Bzw. was ändert es, wenn ihr es vorlegt?
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RE: Bestätigung für ein Pflichtpraktikum - von Matthias - 02.03.2009, 20:05

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