23.09.2009, 17:17
familienhilfe bekommst du fürs hauptstudium, aber wenn du in haupt- oder zweitstudium die mindestzeit+toleranz überschreitest musst du studiengebühren zahlen.
bei wechsel wars bei mir damals so, dass man innerhalb der ersten 2 semester problemlos wechseln konnte und beihilfen weiterbekommen hat. wenn man später wechselt - also zB im 5. bekommst erst wieder was, wennst im neuen studium gleichweit, also wieder im 5. semester, bist.
ich will aber jetzt keinen blödsinn verzapfen, vielleicht hat sich das auch mittlerweile geändert - am besten du siehst dir diverse HPs durch oder fragst öh, studentpoint...
bei wechsel wars bei mir damals so, dass man innerhalb der ersten 2 semester problemlos wechseln konnte und beihilfen weiterbekommen hat. wenn man später wechselt - also zB im 5. bekommst erst wieder was, wennst im neuen studium gleichweit, also wieder im 5. semester, bist.
ich will aber jetzt keinen blödsinn verzapfen, vielleicht hat sich das auch mittlerweile geändert - am besten du siehst dir diverse HPs durch oder fragst öh, studentpoint...

