09.05.2010, 15:26
Hy also keine Garantie für meine Antwort aber hab auch morgen und ich würde so sagen:
1) bei gebraucht gekaufte Gegenständen gibt es keine Gewährleistung!
Die Motorrad sache -naja wenn der Verkäufer(Unternehmer) von dem Fehler gewusst hat, dann ist ein Mangel und zwar Täuschung vorhanden -Vertrag ist anfechtbar ,Schadensersatz klagen...?
bei neuem Motorrad (bewegliche) Sache 2 Jahre Gewährleitung (Schaden war beim Kauf bereits vorhanden)
"Haftung ohne Verschulden" fällt mir die Produkthaftung ein =Gefährdungshaftung also nur wenn Personen od Sachen Schaden nehmen durch Produkt wird Hersteller belangt.
(also Schuldfrage ist egal)
"Haftung für Fremdverschulden"
denk da ist die Haftung für Beschaffungsgehilfen
und Haftung für Erfüllungsgehilfen gemeint.
Unternehmer haftet für Leute die er anstellt, die in seinem Auftrag verträge erfüllen.
lg
1) bei gebraucht gekaufte Gegenständen gibt es keine Gewährleistung!
Die Motorrad sache -naja wenn der Verkäufer(Unternehmer) von dem Fehler gewusst hat, dann ist ein Mangel und zwar Täuschung vorhanden -Vertrag ist anfechtbar ,Schadensersatz klagen...?
bei neuem Motorrad (bewegliche) Sache 2 Jahre Gewährleitung (Schaden war beim Kauf bereits vorhanden)
"Haftung ohne Verschulden" fällt mir die Produkthaftung ein =Gefährdungshaftung also nur wenn Personen od Sachen Schaden nehmen durch Produkt wird Hersteller belangt.
(also Schuldfrage ist egal)
"Haftung für Fremdverschulden"
denk da ist die Haftung für Beschaffungsgehilfen
und Haftung für Erfüllungsgehilfen gemeint.
Unternehmer haftet für Leute die er anstellt, die in seinem Auftrag verträge erfüllen.
lg

