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konsumentenschutzfragen wichtig!!!
#1
hätt auch noch ein paar fragen und wär euch wirklich sehr dankbar!!!

1) k kauft kasten u kommt bei lieferung drauf, dass der kasten in keinen seiner kl räume passt. was kann er tun? hat er recht auf irrtum?

1) herr m möchte auf die herstellung von seinem marmeldadeglas einen gr apfel mit gesicht draufzeichnen. kann er marke verwenden? gilt markenschutz auch in deutschland?

3)ein 16jahr mädchen das allein für unterhalt sorgen muss u schon allein wohnt bekommt monatl 800 euro taschengeld. sie hat mit handyrechnung schulden von 14000(k.a euro o. schilling) was kann sie tun? was sieht staat vor zur schuldenmilderung?

4) wie hängen sammelklage und gewinnspiele im bereich des konsumentenschutzes zusammen? welche lösungen soll es für beide fragen geben?
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#2
1) k kauft kasten u kommt bei lieferung drauf, dass der kasten in keinen seiner kl räume passt. was kann er tun? hat er recht auf irrtum?

Ich würde sagen, er hat kein Recht auf Irrtum. Der Vertrag ist zustande gekommen, K hat das Geschäft selbst angebahnt. Das Unternehmen hat seine Leistung=Lieferung erbracht und nun muss K seine Leistung=Zahlung erbringen.
K könnte sich dann an das Unternehmen wenden und ev. Umtausch od. Rücknahme verlangen. Vom U. ist es aber kein MUSS, es wäre nur ein entgegenkommen, damit das U. seine Kunden erhält. Noch dazu müsste das Unternehmen bei Rücknahme kein Geld rückerstatten, es könnte auch einen Gutschein ausstellen.

2) herr m möchte auf die herstellung von seinem marmeldadeglas einen gr apfel mit gesicht draufzeichnen. kann er marke verwenden? gilt markenschutz auch in deutschland?

Man kann wählen, ob man die Marke nur in Ö., EU od. international schützen lassen will.

3)ein 16jahr mädchen das allein für unterhalt sorgen muss u schon allein wohnt bekommt monatl 800 euro taschengeld. sie hat mit handyrechnung schulden von 14000(k.a euro o. schilling) was kann sie tun? was sieht staat vor zur schuldenmilderung?

4) wie hängen sammelklage und gewinnspiele im bereich des konsumentenschutzes zusammen? welche lösungen soll es für beide fragen geben?

Mehrere Gläubiger können sich zusammenschließen und eine Sammelklage gegen einen Schuldner einbringen. Man kann sich an den VKI wenden und vertreten werden sie dann durch die jeweilige Kammer (WKO, AK, ÖGB, LwK).
Bei Gewinnspielen ist Vorsicht geboten. Bei Teilnahme oder Annahme von Gewinnen, ist immer darauf zu achten, dass Name, Adresse, Sitz des Unternehmens und Inhaber bekannt sind.

Hoffe, dass das so stimmt, aber auch ohne Gewähr Wink

Lg
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#3
dankeschön Cool
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